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05. November 2026

Kehrwoche und Treppenhausreinigung: Was Mieter und Vermieter in BW müssen

Team von Perfekt Dienstleistungen bei der Treppenhausreinigung in einem Mehrfamilienhaus mit Geländer und Aufzug
Ob Sie das Treppenhaus putzen müssen, steht in Ihrem Mietvertrag. Ein Gesetz, das Mieter allgemein zur Kehrwoche verpflichtet, gibt es nicht. Die Pflicht entsteht erst, wenn sie im Mietvertrag steht oder in einer Hausordnung, die wirksam zum Vertrag gehört. In Baden-Württemberg ist die Kehrwoche fast schon Tradition. Trotzdem sorgt sie in vielen Mehrfamilienhäusern für Diskussionen: Wer ist diese Woche dran? Was gehört alles dazu? Und darf der Vermieter einfach eine Reinigungsfirma beauftragen? Hier die wichtigsten Antworten im Überblick. Kleine und große Kehrwoche In vielen Häusern in Baden-Württemberg gilt: Kleine Kehrwoche: Treppen und Podest vor der eigenen Wohnung, meist bis zum nächsten Stockwerk darunter. Große Kehrwoche: gemeinsame Flächen wie Hauseingang, Keller, Hof, Mülltonnenplatz und Gehweg. Was genau dazugehört, regelt die Hausordnung. Ein Blick hinein lohnt sich, bevor es im Haus Streit gibt. Übrigens: Die Kehrwoche auf öffentlichen Gehwegen schrieb die Stadt Stuttgart bis Ende der 1980er-Jahre per Satzung vor. Heute muss dort nur noch bei Bedarf geräumt werden. Im Winter kommen Räum- und Streupflicht dazu. Was dabei gilt, lesen Sie in unserem Beitrag „Winterdienst und Streupflicht“. Darf der Vermieter einfach eine Firma beauftragen? Nicht ohne Weiteres. Steht die Reinigung als Pflicht der Mieter im Vertrag, ist sie auch ihr Recht. Der Vermieter kann diese Regelung deshalb in der Regel nicht einseitig ändern, den Mietern die Kehrwoche entziehen und stattdessen eine Firma auf ihre Kosten beauftragen. Dafür braucht es grundsätzlich die Zustimmung der Mieter und eine Änderung des Mietvertrags. In der Praxis passiert der Wechsel trotzdem häufig, meist weil die Kehrwoche im Haus nicht mehr funktioniert: Ältere Mieter schaffen die Treppen nicht mehr, Berufstätigen fehlt die Zeit, über die Sauberkeit wird gestritten. Dann einigt man sich gemeinsam auf eine Reinigungsfirma. Was eine Treppenhausreinigung kostet Aus unseren Angeboten für Mehrfamilienhäuser und Wohnanlagen (Preis pro Monat, netto): Monatlich (Treppenhaus): ca. 50 – 100 € Alle 2 Wochen (Treppenhaus, Eingang): ca. 120 – 280 € Wöchentlich (Treppenhaus, Eingang, Keller, Wege): ca. 150 – 395 € Ein Beispiel: Ein Haus mit 16 Wohnungen, wöchentliche Reinigung von Treppenhaus, Eingang und Wegen plus monatlich Keller, kostet bei uns rund 212 Euro im Monat. Das sind etwa 13 Euro pro Wohnung. Diese Kosten darf der Vermieter als Betriebskosten auf die Mieter umlegen, wenn das im Mietvertrag vereinbart ist (Kosten der Gebäudereinigung, § 2 Nr. 9 Betriebskostenverordnung). Für Hausverwaltungen und Eigentümergemeinschaften Wir reinigen Treppenhäuser für Baugenossenschaften, Hausverwaltungen und WEGs zwischen Waldshut-Tiengen und Lörrach. Mit festem Team, festen Tagen und einem Leistungsverzeichnis, das alle Mieter einsehen können. So weiß jeder im Haus, was wann erledigt wird. Ihr Partner für saubere Treppenhäuser am Hochrhein Die Kehrwoche funktioniert in Ihrem Haus nicht mehr oder Sie möchten wissen, was eine Treppenhausreinigung für Ihr Objekt kostet? Wir von der Familie Uhl beraten Sie ehrlich und direkt vor Ort. Hinweis: Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung. Im Streitfall hilft der örtliche Mieterverein oder Haus & Grund.
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