Wer sein Zuhause am Hochrhein professionell reinigen lässt, bekommt vom Finanzamt eine direkte Belohnung. Viele unserer Kunden im Landkreis Waldshut wissen zwar, dass man Handwerker absetzen kann, lassen aber bei der regelmäßigen Unterhaltsreinigung oder der Glasreinigung oft Geld auf der Straße liegen. Dabei mindern diese Ausgaben Ihre Steuerlast direkt, und zwar als haushaltsnahe Dienstleistung.
20 % direkt von der Steuerschuld abziehen
Es handelt sich hierbei nicht um eine einfache Betriebsausgabe, die nur das zu versteuernde Einkommen mindert. Die Reinigungskosten werden direkt von Ihrer festgesetzten Einkommensteuer abgezogen. Das Prinzip ist simpel:
Der Fördersatz: Sie können 20 % der Lohnkosten geltend machen.
Der Höchstbetrag: Pro Jahr sind bis zu 4.000 € Steuerermäßigung möglich.
Voraussetzung: Die Reinigung muss in Ihrem privaten Haushalt (selbstgenutzt oder Ferienwohnung im Kreis Waldshut) stattfinden.
Was genau zählt dazu?
Nicht nur das klassische Staubsaugen gehört in diese Kategorie. Bei uns im Betrieb nutzen wir für viele Kunden beispielsweise das Aqua-Clean-System. Diese Reinwasser-Technologie nutzen wir für streifenfreie Glas- und Fassadenreinigung ohne Chemie. Auch diese spezialisierten Einsätze fallen unter die steuerliche Förderung.
"Wir erleben oft, dass Kunden überrascht sind, wie viel sie am Ende des Jahres zurückbekommen. Wichtig ist nur, dass die Rechnung sauber nach Arbeits- und Materialkosten getrennt ist. Wir achten bei unserer Rechnungsstellung penibel darauf, damit das Finanzamt Waldshut oder Tiengen keine Rückfragen stellt."— Sandro Uhl, Geschäftsführung Perfekt Dienstleistungen
Die harten Fakten: Das müssen Sie beachten
Damit das Finanzamt die Kosten anerkennt, müssen drei Bedingungen erfüllt sein:
Rechnung statt Barzahlung: Zahlungen per Banküberweisung sind Pflicht. Barquittungen werden nicht akzeptiert.
Lohnanteil ausweisen: Nur die Arbeitszeit, die Anfahrt und die Maschinenkosten sind absetzbar. Material (wie Reinigungsmittel) zählt nicht dazu.
Privathaushalt: Die Leistung muss in Ihren eigenen vier Wänden oder auf dem Grundstück erbracht werden.
LeistungAbsetzbar?HinweisUnterhaltsreinigungJaRegelmäßiges Putzen der Wohnräume.Glas- & FensterreinigungJaInkl. Rahmen und Falz.TreppenhausreinigungJaAuch anteilig über die Nebenkostenabrechnung.WinterdienstJaRäum- und Streupflicht am Grundstück.
Innovation zahlt sich aus
Als Meisterbetrieb setzen wir auf Technik, die Zeit spart. Ob wir bei Ihnen am Hochrhein mit klassischen OQS-Standards (Objekt-Qualitäts-Sicherung) arbeiten oder bei hartnäckigen Verschmutzungen spezielle Verfahren nutzen: Die Effizienz unserer Arbeit senkt Ihre Kosten, während der Staat den Lohnanteil subventioniert. Das macht professionelle Hilfe oft günstiger, als man im ersten Moment denkt.
Ihr Kontakt zu den Profis in Waldshut
Haben Sie Fragen zur Abrechnung oder benötigen Sie ein Angebot für Ihre Glas- oder Hausreinigung? Wir unterstützen Sie gerne mit ehrlicher Arbeit und korrekten Belegen.
Rufen Sie uns direkt an oder schreiben Sie uns, wir schauen uns Ihr Objekt im Landkreis Waldshut gerne persönlich an.