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Drei Transporter parken vor einem modernen Bürogebäude, während Arbeiter an einem Haus und am Pool arbeiten.
05. Dezember 2025

Winterdienst und Streupflicht in Waldshut. Das müssen Firmen und Hausbesitzer jetzt wissen

Schwarzes Schneepflug-Fahrzeug mit orangefarbenem Aufkleber, das nachts Schnee von einer Einfahrt räumt.
Sobald die Temperaturen am Hochrhein unter den Gefrierpunkt fallen, steht das Telefon bei uns nicht mehr still. Für Eigentümer und Gewerbetreibende im Landkreis Waldshut beginnt dann die Zeit der Streupflicht. Wer hier nachlässig ist, riskiert nicht nur rutschige Gehwege, sondern haftet im Ernstfall mit seinem Privatvermögen für Unfälle. Wir von „Perfekt Dienstleistungen“ wissen: Winterdienst ist kein Gefälligkeitsdienst, sondern eine sicherheitsrelevante Logistikleistung. Wer muss wann räumen? Die Rechtslage am Hochrhein In den meisten Gemeinden rund um Waldshut-Tiengen sind die Pflichten klar geregelt. In der Regel müssen Gehwege an Werktagen bis 7:00 Uhr morgens geräumt und gestreut sein. An Sonn- und Feiertagen lässt Ihnen der Gesetzgeber meist bis 8:00 oder 9:00 Uhr Zeit. Die Pflicht endet üblicherweise um 20:00 Uhr. Wichtige Fakten zur Räumpflicht: Breite: Ein Streifen von mindestens 1,00 bis 1,50 Meter muss schnee- und eisfrei sein (Begegnungsverkehr). Haftung: Bei Glatteisunfällen liegt die Beweislast oft beim Eigentümer. Streumittel: Viele Kommunen im Landkreis untersagen den Einsatz von reinem Auftausalz zum Schutz der Umwelt. Split oder Sand sind die bessere Wahl. Effizienz im Fokus Als Meisterbetrieb setzen wir nicht nur auf Manpower, sondern auf moderne Methoden. Während die klassische Schneeschaufel bei Privatwegen ausreicht, benötigen Firmenareale und landwirtschaftliche Flächen in exponierten Lagen (wie etwa Richtung Höchenschwand) schweres Gerät. Die Vorteile für Gewerbe und Landwirtschaft Gerade für Betriebe in Waldshut und Umgebung ist ein professioneller Winterdienst eine wirtschaftliche Entscheidung. Rechtssicherheit: Die Haftung geht mit Vertragsschluss auf uns über. Betriebsablauf: Mitarbeiter und Kunden können das Gelände sicher befahren, Lieferketten werden nicht unterbrochen. Werterhalt: Fachgerechte Räumung schont die Bodenbeläge und verhindert Frostschäden durch falsche Streumittel. Checkliste für Ihren sicheren Winter Sind ausreichend Streumittel eingelagert? Ist die Räumkette für Wochenenden und Feiertage geklärt? Besteht eine Dokumentation über die Räumzeiten (wichtig im Schadensfall)? Sind Hydranten und Gullys für Schmelzwasser frei? Jetzt Vorsorge treffen Verlassen Sie sich nicht auf das Glück oder den späten Wintereinbruch. Wir unterstützen Firmen, Hausverwaltungen und Privatpersonen im gesamten Landkreis Waldshut dabei, sicher durch die kalte Jahreszeit zu kommen. Rufen Sie uns direkt an oder schreiben Sie uns eine Nachricht für ein unverbindliches Angebot in Ihrer Nähe.
Dunkelgrauer Lieferwagen mit "Perfekt." Logo und Sternen parkt vor einem modernen Bürogebäude mit Glasfassade.
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